(Stand 7/2020)
gültig für Erstgespräche, Coachings & Psychotherapeutische Behandlungen mit
Melanie Seidl-Jester,
Dipl. MentalCoach (DGMT),
Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG)
Eduard-Lorentz-Str. 14,
91555 Feuchtwangen
Mobil: 0172 / 97 59 949
Behandlungsorte für persönliche Termine:
Stuttgart, Esslingen, Feuchtwangen
oder Ortsunabhängig:
Online per Video-Telefonat
Die Behandlungsvereinbarung / Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie sich auch zum Ausdrucken herunterladen:
Die Termine für Erstgespräche und den Sitzungen werden zwischen Therapeutin und dem Klient individuell vereinbart und gelten für beide Seiten als verbindlich! Die Termine beginnen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt (auch bei Verspätungen durch den Patient/Klient), um Verzögerungen und Wartezeiten bei den weiteren Folgeterminen zu vermeiden.
Psychotherapeutische Praxen sind „Bestellpraxen“, d.h. die Sitzungen erfolgen auf zuvor vereinbarte Zeiten und haben eine vereinbarte Dauer. Diese Zeit – zzgl. Vor- und Nachbereitung – wird extra für Sie freigehalten. Erscheint ein Klient nicht zu dem vereinbarten Termin oder zum Erstgespräch, kann der Termin kurzfristig nicht anderweitig neu vergeben werden.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie deshalb rechtzeitig – mindestens 48 Stunden vor dem Termin – telefonisch, per E-mail oder SMS / WhatsApp abzusagen und einen Ersatztermin zu vereinbaren!
Bitte haben Sie Verständnis, dass andernfalls unabhängig vom Grund der Verhinderung, der vereinbarte Termin trotzdem in Höhe des regulären, vereinbarten Honorarpreises als Ausfallhonorar abgerechnet wird (gem. § 615 BGB).
Sollten Sie kurzfristig einen Termin nicht wahrnehmen können oder absehen, dass Sie sich verspäten werden, so bitte ich um Information per SMS oder Anruf auf meinem Mobiltelefon unter: 0172 / 97 59 949. Danke!
Bitte beachten Sie:
Werden vereinbarte Termine sehr häufig immer wieder kurz vor dem Termin oder auch vor der
48 Stunden-Regelung abgesagt, ist ab der 3. kurzfristigen Absage oder Terminverschiebung der ursprünglich vereinbarte Termin trotzdem zur Zahlung fällig!
Sollten Sie aufgrund einer beruflichen oder familiären Situation oder sonstigen Gründen absehen können, dass unvorhergesehene, kurzfristige Absagen öfters vorkommen können, so sprechen Sie dies vorab bitte offen an. Dann können wir gemeinsam eine geeignete Umgangsmöglichkeit oder Lösung finden. Vielen Dank!
Die Zusammenarbeit versteht sich als eine professionelle, lösungs- und ressourcenorientierte Begleitung von Menschen, die
Die Sitzungen fördern die gedankliche und emotionale Auseinandersetzung mit beruflichen oder privaten Themen. Der Coach/Therapeut unterstützt den Klienten durch Fragen und zielgerichtete Interventionen dabei, Antworten und Lösungsideen für das zu bearbeitende Thema zu finden. Der Klient kommt zu neuen Erkenntnissen, gewinnt Klarheit und wird für gezielte Entscheidungen und konkrete Veränderungen motiviert.
Der Coach/Therapeut unterstützt den Klienten bei der Umsetzung dieser Veränderungen. Außerdem gibt er Feedback zu Bereichen, wo er besondere Stärken oder ungenutztes Potenzial beim Klienten wahrnimmt oder unterstützt dabei, andere Sichtweisen und Perspektiven einzunehmen.
Da es sich hierbei um ganz individuelle und komplexe psychologische Zusammenhänge handelt, kann von Seiten des Coachs/Therapeuten keine Garantie für Zielerreichung übernommen werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder ein Erstattungsanspruch besteht nicht (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
Zu Beginn des Coaching-/Therapieprozesses wird zunächst ein Zeitrahmen von ___ Monaten vereinbart Während dieser __ Monate ist ein Zeitkontingent von __ Stunden á __ min. enthalten und durchzuführen.
Die Dauer, die Anzahl der Termine und das dafür zu investierende Honorar werden individuell während des Erstgespräches gemeinsam besprochen und an die Wünsche, die Thematik und Notwendigkeit individuell angepasst. Um das gewünschte Ziel zu erreichen, ist eine gewisse Regelmäßigkeit und Kontinuität über den vereinbarten Zeitraum erforderlich.
Bei besonderen Umständen (z.B. längerer Urlaub, Krankheit oder anderen wichtigen Gründen), die eine Unterbrechung der Zusammenarbeit notwendig machen, kann die Dauer der Zusammenarbeit nach vorheriger persönlicher Absprache entsprechend der Zeit des Ausfalls verlängert werden.
Werden noch nicht in Anspruch genommene Sitzungen innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Zusammenarbeit NICHT in Anspruch genommen, verfallen diese Sitzungen, wenn kein besonderer Grund vorliegt, der eine Unterbrechung der Zusammenarbeit begründet.
(Gründe, wie z.B. keine Zeit, zu viel zu tun, bin noch nicht dazu gekommen bisherige Umsetzungsschritte umzusetzen, ich traue mich nicht, weiter zu machen oder ähnliches, zählt dabei NICHT als wichtiger Grund).
Das vereinbarte Honorar (Abhängig vom Leistungsumfang, die Klärung erfolgt im Erstgespräch) wird mit oder ohne Umsatzsteuer berechnet:
Das Gesamthonorar wird VOR Beginn der Behandlung gegen Rechnung fällig. Diese ist entweder zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung komplett abzüglich 2% Skonto oder in Raten entsprechend des Behandlungszeitraumes, zahlbar zum 1. eines Monats. Per Überweisung jeweils auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto.
Werden in unregelmäßigen Abständen einzelne Termine vereinbart, sind diese am Ende einer persönlichen Sitzung in bar sofort zu begleichen.
Online-Termine sind grundsätzlich vorab gegen Rechnung (oder über einen dritten Zahlungsanbieter) fällig. Zahlungseingang bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Sofern im vereinbarten Honorar die Option „Zusätzliche Begleitung per Kurzmitteilung“ vereinbart wurde, sind in diesem Fall bis zu 3 x Nachrichten-Austausch innerhalb von 14 Tagen zwischen den Sitzungen per SMS möglich. Dies dient der
Sollte sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit (Datum der ersten Sitzung) herausstellen, dass die „Chemie“ nicht passt oder dass die Arbeitsweise des Therapeuten nicht den Vorstellungen entspricht, so kann nach Rücksprache die Zusammenarbeit beendet werden.
Sollte der Coach/Therapeut feststellen, dass von seiner Seite aus eine weitere Zusammenarbeit nicht für sinnvoll erachtet wird, so kann er nach Rücksprache ebenfalls von dieser Vereinbarung zurücktreten.
In beiden Fällen werden bereits im Voraus geleistete Zahlungen abzüglich einer Aufwandsent-schädigung für bereits in Anspruch genommene Sitzungen anteilig zurückerstattet.
Neben der Bereitschaft, ein Coaching/eine Therapie zu machen, ist es für die Zielerreichung und den Behandlungserfolg maßgeblich entscheidend, dass der Klient weitere Bereitschaften mitbringt:
Sprechen Sie es an,
Vielen Dank für die Kenntnisnahme!